Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1967 - IV ZR 111/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,3887
BGH, 06.10.1967 - IV ZR 111/66 (https://dejure.org/1967,3887)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1967 - IV ZR 111/66 (https://dejure.org/1967,3887)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1967 - IV ZR 111/66 (https://dejure.org/1967,3887)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,3887) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.1967 - IV ZR 306/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1967 - IV ZR 111/66
    Dies hat der Senat im Urteil vom 8. März 1967 - IV ZR 306/65 - FamRZ 1967, 460 dargelegt.
  • RG, 06.03.1922 - IV 531/21

    Rechtshängigkeit in Ehesachen

    Auszug aus BGH, 06.10.1967 - IV ZR 111/66
    In Ehesachen ist dabei noch zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 104, 155 ff) durch die Erhebung einer Scheidungsklage der Bestand der Ehe in seinem ganzen Umfang ergriffen und rechtshängig wird.
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 601/81

    Bestimmung des Ehezeitendes; Maßgeblichkeit eines von mehreren

    Dem späteren Ehescheidungsantrag steht jedoch solchenfalls das Prozeßhindemis der anderweitigen Rechtshängigkeit entgegen; der Antrag müßte deshalb gegebenenfalls durch Prozeßurteil abgewiesen werden (s. BGH Urteile vom 8. März 1967 aaO, 6. Oktober 1967 - IV ZR 111/66 - FamRZ 1968, 514, 515 und 11. Juli 1979 - IV ZR 159/77 - FamRZ 1977, 905 f .; Baumbach/Lauterbach/Albers ZPO 40. Aufl. Einf. zu §§ 610 - 617, Anm. 3 A).

    Unter diesen Um- « 2T ständen wird ein späterer Scheidungsantrag, da der Antragsteller im Zweifel keinen unzulässigen Antrag stellen will, im allgemeinen als Gegenantrag aufzufassen sein und ist erforderlichenfalls auf eine entsprechende Klarstellung hinzuwirken (vgl. BGH Urteil vom 6. Oktober 1967 aaO S. 515; Baumbach/ Lauterbach/Albers aaO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht